Wir sind bemüht, eine effiziente und umfassende Lösung bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen herbeizuführen. Die langjährige Erfahrung mit diesem Themenbereich einerseits und eine sehr genaue Aus- und Fortbildung andererseits geben uns die Möglichkeit, auf die geänderten gesetzlichen Verhältnisse für jeden einzelnen Fall individuell einzugehen.
Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern im Verlassensverfahren; Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Erbrecht im streitigen Verfahren vor Zivilgericht; Durchführung von Verlaßabhandlungen im Eingabeweg an Stelle des Notars; Errichtung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen; Errichtung von Übergabs- und Schenkungsverträgen auf den Todesfall.
Wir vertreten seit Jahren Klienten bei Immobilienverkäufen aber auch bei Vermietung und Verpachtung. Eine sorgfältige Vertragserrichtung im Gesamtbereich des Immobilienrechtes verhindert spätere Auseinandersetzungen.
Wir sind als Masseverwalter tätig, vertreten auch als Schuldnervertreter im Insolvenzverfahren und beraten umfassend in Fragen der Unternehmenssanierung und des Anfechtungsrechtes.
Beratung in allen Rechtsfragen des Internetrechts, insbesondere:
- Auswahl eines Domainnamens
- Fragen zum Verkauf über Internet
- Erstellen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Seit dem Jahr 1998 können wir zur Bereinigung von Konflikten den neuen Weg der Mediation anbieten. Mediation ist der Versuch, mit Hilfe eines ausgebildeten Fachmannes eine faire und von allen Seiten gewünschte Lösung eines Problems herbeizuführen. Gerade der zum Mediator ausgebildete Rechtsanwalt ist durch seine Erfahrung für diese Tätigkeit geeignet.
Errichtung von Miet- und Pachtverträgen, Wohnungskaufverträgen, Vertretung von Vermietern und Mietern in Mietzins-, Kündigungs-, und Räumungsstreitigkeiten. Sicherung des Vermieterpfandrechtes.
Vertretung bei Verkehrsunfällen, Schmerzensgeldforderungen, Baumängeln, Haftungsfragen bei mangelhafter Vertragsgestaltung, medizinischen Kunstfehlern und Vertretung von Verbrechensopfern im Strafverfahren gegen den Täter, im Speziellen von Opfern von Sexualdelikten.
Verteidigung von Straftätern in allen bezirksgerichtlichen, einzelrichterlichen, Schöffen- und Geschworenenverfahren; Vertretung im Verfahren zum außergerichtlichen Tatausgleich und bei Schadenswiedergutmachung.